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4. Sie erkl鋜en sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
pers鰊lichen Daten einschlie遧ich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Gesch鋐tsbeziehung verarbeitet und verwendet und
d黵fen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollm鋍htigten von
IBM f黵 die Durchf黨rung der gemeinsamen Gesch鋐tsaktivit鋞en
einschlie遧ich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder f黵 Marktuntersuchungen) zur Verf黦ung
gestellt werden. <br>
<br>
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung sp鋞er als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. <br>
<br>
6. Weder Sie noch IBM sind f黵 die Nichterf黮lung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gr黱den haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden k鰊nen. <br>
<br>
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand f黵 Dritte, und IBM ist nicht haftbar f黵
Anspr點he Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgef黨rten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und f黵
Personensch鋎en (einschlie遧ich Tod) und Sch鋎en an Immobilien und
beweglichen Sachen, f黵 die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist. <br>
<br>
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren<br>
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Geltendes Recht<br>
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Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuf黨ren, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. <br>
<br>
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen f黵 den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. <br>
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Rechtsprechung<br>
<br>
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde. <br>
<br>
Teil 2 - L鋘derspezifische Bedingungen <br>
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EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)<br>
<br>
Rechte an Daten (Abschnitt 2): In Europa, im Mittleren
Osten und in Afrika (EMEA) wird dieser Abschnitt vollst鋘dig
durch folgende Regelungen ersetzt: <br>
<br>
Sie 黚erlassen IBM weltweit alle Rechte (inklusive aller
infrage kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und
Rechtsanspr點he auf alle Daten, Vorschl鋑e und schriftlichen Materialien,
1) die sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die
Sie der IBM zur Verf黦ung stellen. Die 躡erlassung solcher
Rechte umfasst, ist aber nicht beschr鋘kt auf die 躡erlassung der
Rechte zur Erstellung von Derivaten der schriftlichen Materialien
und zur Nutzung, Ausf黨rung, Vervielf鋖tigung, 躡ertragung,
Anzeige, Weitergabe und Lizenzierung der schriftlichen Materialien
und solcher Derivate auf einem beliebigen Medium oder mit einer
beliebigen Verteilungstechnologie. Eingeschlossen ist ferner das Recht
zur 躡erlassung einiger oder aller in diesem Dokument gew鋒rten
Rechte an andere f黵 die G黮tigkeitsdauer solcher Rechte und
Rechtsanspr點he. Auf Verlangen der IBM erkl鋜en Sie sich bereit, ein
entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher Rechte zu unterzeichnen.
Keine der beiden Parteien wird der anderen Partei die Rechte an
Daten oder die als Ergebnis dieser Vereinbarung ausgef黨rten
T鋞igkeiten in Rechnung stellen. <br>
<br>
Gew鋒rleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der
Europ鋓schen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingef黦t:<br>
<br>
In der Europ鋓schen Gemeinschaft sind f黵 Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte f黵
den Verkauf von Konsumg黷ern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen. <br>
<br>
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In 謘terreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollst鋘dig durch folgende Regelungen
ersetzt:<br>
<br>
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten: <br>
<br>
Die Haftung von IBM f黵 Sch鋎en und Verluste, die als Folge
der Erf黮lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Sch鋎en und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterf黮lung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gr黱de
entstanden und belegt sind. Der H鯿hstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen f黵 das Programm bezahlten Geb黨ren.<br>
<br>
Die obige Einschr鋘kung gilt nicht f黵 Personensch鋎en
(einschlie遧ich Tod) und f黵 direkte Sch鋎en an Immobilien und beweglichen
Sachen, f黵 die IBM rechtlich haftbar ist. <br>
<br>
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden F鋖len haftbar, auch
wenn auf die M鰃lichkeit solcher Sch鋎en hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Besch鋎igung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgesch鋎en oder andere gesch鋐tliche Folgesch鋎en; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Sch鋎en gef黨rt hat; oder 4) entgangene
Gesch鋐tsabschl黶se, Ums鋞ze, Sch鋎igung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen. <br>
<br>
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschl黶se gelten nicht nur f黵 die von IBM
durchgef黨rten Aktivit鋞en, sondern auch f黵 die Aktivit鋞en von IBM
Lieferanten. Sie legen den H鯿hstbetrag fest, f黵 den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind. <br>
<br>
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)<br>
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Rechtsprechung<br>
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Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugef黦t:<br>
<br>
In 謘terreich gilt als Gerichtsstand f黵 alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitf鋖le einschlie遧ich Streitf鋖len bez黦lich ihres Vorhandenseins
das zust鋘dige Gericht in Wien, 謘terreich (Innenstadt). <br>
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諷TERREICH: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4
wird Folgendes hinzugef黦t:<br>
<br>
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre pers鰊lichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Gesch鋐tsaktivit鋞en. <br>
<br>
DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende
Absatz wird diesem Abschnitt hinzugef黦t:<br>
<br>
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschl黶se entfallen bei Vorsatz und grober Fahrl鋝sigkeit der IBM. <br>
<br>
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt: <br>
<br>
F黵 alle Anspr點he, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. <br>
<br>
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugef黦t:<br>
<br>
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre pers鰊lichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Gesch鋐tsaktivit鋞en. <br>
<br>
Z125-5544-02 (11/2002)<br>
<br>
LIZENZINFORMATION<br>
<br>
F黵 die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zus鋞zlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen f黵 Vorab-Releases von Programmen die folgenden
Vertragsbedingungen.<br>
<br>
Programmname: alphaWorks Emerging Technology<br>
Programmnummer: 100608<br>
<br>
Angegebene Betriebsumgebung<br>
<br>
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verf黦bar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM ver鰂fentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.<br>
<br>
Bewertungszeitraum <br>
<br>
Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den
Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 90 Tagen.<br>
<br>
<br>
D/N: L-APAL-5L22XX<br>
P/N: L-APAL-5L22XX <br>
</BODY>
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