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📁 一个好玩的用人脸控制鼠标的程序
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4. Sie erkl鋜en sich damit einverstanden, dass IBM Ihre 
pers鰊lichen Daten einschlie遧ich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im 
Rahmen unserer Gesch鋐tsbeziehung verarbeitet und verwendet und 
d黵fen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollm鋍htigten von 
IBM f黵 die Durchf黨rung der gemeinsamen Gesch鋐tsaktivit鋞en 
einschlie遧ich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, 
zu Werbezwecken oder f黵 Marktuntersuchungen) zur Verf黦ung 
gestellt werden. <br>
<br>
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage 
im Rahmen dieser Vereinbarung sp鋞er als zwei Jahre nach 
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders 
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. <br>
<br>
6. Weder Sie noch IBM sind f黵 die Nichterf黮lung von 
vertraglichen Verpflichtungen aus Gr黱den haftbar, die von den 
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden k鰊nen. <br>
<br>
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage 
oder Klagegegenstand f黵 Dritte, und IBM ist nicht haftbar f黵 
Anspr點he Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgef黨rten 
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und f黵 
Personensch鋎en (einschlie遧ich Tod) und Sch鋎en an Immobilien und 
beweglichen Sachen, f黵 die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen 
haftbar ist. <br>
<br>
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und 
Schiedsspruchverfahren<br>
<br>
Geltendes Recht<br>
<br>
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die 
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die 
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und 
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser 
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang 
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuf黨ren, ungeachtet 
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. <br>
<br>
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen f黵 den 
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. <br>
<br>
Rechtsprechung<br>
<br>
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der 
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde. <br>
<br>
Teil 2 - L鋘derspezifische Bedingungen <br>
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EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)<br>
<br>
Rechte an Daten (Abschnitt 2): In Europa, im Mittleren 
Osten und in Afrika (EMEA) wird dieser Abschnitt vollst鋘dig 
durch folgende Regelungen ersetzt: <br>
<br>
Sie 黚erlassen IBM weltweit alle Rechte (inklusive aller 
infrage kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und 
Rechtsanspr點he auf alle Daten, Vorschl鋑e und schriftlichen Materialien, 
1) die sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die 
Sie der IBM zur Verf黦ung stellen. Die 躡erlassung solcher 
Rechte umfasst, ist aber nicht beschr鋘kt auf die 躡erlassung der 
Rechte zur Erstellung von Derivaten der schriftlichen Materialien 
und zur Nutzung, Ausf黨rung, Vervielf鋖tigung, 躡ertragung, 
Anzeige, Weitergabe und Lizenzierung der schriftlichen Materialien 
und solcher Derivate auf einem beliebigen Medium oder mit einer 
beliebigen Verteilungstechnologie. Eingeschlossen ist ferner das Recht 
zur 躡erlassung einiger oder aller in diesem Dokument gew鋒rten 
Rechte an andere f黵 die G黮tigkeitsdauer solcher Rechte und 
Rechtsanspr點he. Auf Verlangen der IBM erkl鋜en Sie sich bereit, ein 
entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher Rechte zu unterzeichnen. 
Keine der beiden Parteien wird der anderen Partei die Rechte an 
Daten oder die als Ergebnis dieser Vereinbarung ausgef黨rten 
T鋞igkeiten in Rechnung stellen. <br>
<br>
Gew鋒rleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der 
Europ鋓schen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes 
eingef黦t:<br>
<br>
In der Europ鋓schen Gemeinschaft sind f黵 Konsumenten unter 
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte f黵 
den Verkauf von Konsumg黷ern definiert. Diese Rechte sind von 
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen. <br>
<br>
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In 謘terreich und der 
Schweiz wird dieser Abschnitt vollst鋘dig durch folgende Regelungen 
ersetzt:<br>
<br>
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen 
Rechtsbestimmungen gelten: <br>
<br>
Die Haftung von IBM f黵 Sch鋎en und Verluste, die als Folge 
der Erf黮lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in 
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf 
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden 
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Sch鋎en und 
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterf黮lung 
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gr黱de 
entstanden und belegt sind. Der H鯿hstbetrag entspricht hierbei den 
von Ihnen f黵 das Programm bezahlten Geb黨ren.<br>
<br>
Die obige Einschr鋘kung gilt nicht f黵 Personensch鋎en 
(einschlie遧ich Tod) und f黵 direkte Sch鋎en an Immobilien und beweglichen 
Sachen, f黵 die IBM rechtlich haftbar ist. <br>
<br>
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden F鋖len haftbar, auch 
wenn auf die M鰃lichkeit solcher Sch鋎en hingewiesen wurde: 1) 
Verlust oder Besch鋎igung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder 
Folgesch鋎en oder andere gesch鋐tliche Folgesch鋎en; 3) entgangene 
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden 
sind, das zu den Sch鋎en gef黨rt hat; oder 4) entgangene 
Gesch鋐tsabschl黶se, Ums鋞ze, Sch鋎igung des guten Namens oder Verlust 
erwarteter Einsparungen. <br>
<br>
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten 
Haftungsbegrenzungen und -ausschl黶se gelten nicht nur f黵 die von IBM 
durchgef黨rten Aktivit鋞en, sondern auch f黵 die Aktivit鋞en von IBM 
Lieferanten. Sie legen den H鯿hstbetrag fest, f黵 den IBM und IBM 
Lieferanten gemeinsam haftbar sind. <br>
<br>
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren 
(Abschnitt 6)<br>
<br>
Rechtsprechung<br>
<br>
Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugef黦t:<br>
<br>
In 謘terreich gilt als Gerichtsstand f黵 alle aus dieser 
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden 
Streitf鋖le einschlie遧ich Streitf鋖len bez黦lich ihres Vorhandenseins 
das zust鋘dige Gericht in Wien, 謘terreich (Innenstadt). <br>
<br>
諷TERREICH: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 
wird Folgendes hinzugef黦t:<br>
<br>
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die 
Kontaktinformationen auch Ihre pers鰊lichen Informationen als juristische 
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu 
Gesch鋐tsaktivit鋞en. <br>
<br>
DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende 
Absatz wird diesem Abschnitt hinzugef黦t:<br>
<br>
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und 
Ausschl黶se entfallen bei Vorsatz und grober Fahrl鋝sigkeit der IBM. <br>
<br>
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 
5 werden durch Folgendes ersetzt: <br>
<br>
F黵 alle Anspr點he, die aus dieser Vereinbarung entstehen, 
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. <br>
<br>
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird 
Folgendes hinzugef黦t:<br>
<br>
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die 
Kontaktinformationen auch Ihre pers鰊lichen Informationen als juristische 
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu 
Gesch鋐tsaktivit鋞en. <br>
<br>
Z125-5544-02 (11/2002)<br>
<br>
LIZENZINFORMATION<br>
<br>
F黵 die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten 
Programme gelten zus鋞zlich zu den Bedingungen in Internationale 
Nutzungsbedingungen f黵 Vorab-Releases von Programmen die folgenden 
Vertragsbedingungen.<br>
<br>
Programmname:  alphaWorks Emerging Technology<br>
Programmnummer:  100608<br>
<br>
Angegebene Betriebsumgebung<br>
<br>
Die Programmspezifikationen und Informationen zur 
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, 
sofern verf黦bar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in 
anderen, von IBM ver鰂fentlichten Informationen, wie z. B. in einer 
Vertriebsfreigabe.<br>
<br>
Bewertungszeitraum <br>
<br>
Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den 
Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 90 Tagen.<br>
<br>
<br>
D/N:  L-APAL-5L22XX<br>
P/N:  L-APAL-5L22XX <br>
</BODY>
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