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📁 一个好玩的用人脸控制鼠标的程序
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字号:
<HTML>
<HEAD><META HTTP-EQUIV="content-type" CONTENT="text/html; charset=iso-8859-1"> 
<TITLE>Software License</TITLE>
</HEAD>
<BODY>
Internationale Nutzungsbedingungen f黵 Vorab-Releases von 
Programmen <br>
<br>
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen<br>
<br>
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf 
das Programm oder Nutzung des Programms erkl鋜en Sie sich mit 
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie 
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines 
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, 
gew鋒rleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses 
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser 
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser 
Vereinbarung nicht einverstanden sind,<br>
<br>
- d黵fen Sie das Programm nicht herunterladen, 
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und <br>
<br>
- m黶sen Sie das Programm unverz黦lich an die Stelle 
zur點kgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm 
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das 
Programm erworben haben. <br>
<br>
"Vorab-Release" bedeutet, dass das Programm offiziell nicht 
freigegeben wurde oder kommerziell nicht verf黦bar ist. Der Terminus 
bedeutet nicht, dass das Programm in Zukunft offiziell freigegeben 
und kommerziell verf黦bar sein wird. IBM gew鋒rleistet nicht, 
dass ein Programm, falls es offiziell freigegeben und 
kommerziell verf黦bar gemacht wird, mit den Vorab-Releases identisch 
oder kompatibel sein wird. <br>
<br>
"IBM" steht f黵 International Business Machines Corporation 
oder eine IBM Tochtergesellschaft. <br>
<br>
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das 
programmspezifische Informationen enth鋖t. Die Lizenzinformation des Programms 
wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verf黦ung 
gestellt, sie kann 黚er einen entsprechenden Systembefehl abgerufen 
werden oder ist dem Programm als Brosch黵e beigelegt. Sie kann 
au遝rdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. <br>
<br>
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten 
einschlie遧ich des Originals und aller vollst鋘digen und Teilkopien: 1) 
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles 
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 
4) zugeh鰎iges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente 
oder -schl黶sel sowie Dokumentationen. <br>
<br>
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson 
oder eine einzelne juristische Person. <br>
<br>
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine 
Bestimmungen, Teil 2 - L鋘derspezifische Bedingungen (sofern vorhanden) 
sowie Lizenzinformationen und stellt die vollst鋘dige 
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie 
ersetzt alle zuvor getroffenen m黱dlichen oder schriftlichen 
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des 
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen 
k鰊nen die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder erg鋘zen. <br>
<br>
1. Berechtigung<br>
<br>
Lizenz<br>
<br>
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM 
Lieferanten und wird urheberrechtlich gesch黷zt und lizenziert. <br>
<br>
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschlie遧iche Lizenz zur 
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtm溥ig erhalten haben. <br>
<br>
Sie d黵fen 1) das Programm nur f黵 interne Bewertungs- oder 
Testzwecke nutzen und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms, 
einschlie遧ich einer Sicherungskopie, zur Unterst黷zung dieser Nutzung 
erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten f黵 
jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder 
Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen 
Eigentumshinweise anzubringen. <br>
<br>
Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, 
die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des 
Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die 
Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie 
sollten entsprechende Vorkehrungsma遪ahmen treffen, um 
Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden 
kann. <br>
<br>
Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller 
Programmkopien anzulegen; und 2) gew鋒rleisten, dass das Programm 
(unabh鋘gig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System 
aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in 躡ereinstimmung 
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird. <br>
<br>
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den 
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu 鋘dern oder 
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern 
eine solche Umwandlung nicht durch ausdr點kliche gesetzliche 
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in 
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.<br>
<br>
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie 
dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der 
Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; 2) 
wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert; oder 3) 
wenn IBM das Programm kommerziell verf黦bar macht. Sie m黶sen 
das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von 
zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. 
W鋒rend des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgeb黨ren f黵 
das Programm an. <br>
<br>
IBM kann Ihre Lizenz k黱digen, wenn Sie die Bedingungen 
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie 
verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.<br>
<br>
2. Rechte an Daten<br>
<br>
Sie 黚erlassen IBM alle Rechte (inklusive aller infrage 
kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und Rechtsanspr點he auf 
alle Daten, Vorschl鋑e und schriftlichen Materialien, 1) die 
sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die Sie der 
IBM zur Verf黦ung stellen. Auf Verlangen der IBM erkl鋜en Sie 
sich bereit, ein entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher 
Rechte zu unterzeichnen. Keine der beiden Parteien wird der 
anderen Partei die Rechte an Daten oder die als Ergebnis dieser 
Vereinbarung ausgef黨rten T鋞igkeiten in Rechnung stellen. <br>
<br>
3. Gew鋒rleistungsausschluss<br>
<br>
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gew鋒rleistung, die nicht 
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdr點kliche oder implizite 
Gew鋒rleistung f黵 die Marktf鋒igkeit, die Eignung f黵 einen bestimmten 
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das 
Programm oder die technische Unterst黷zung. <br>
<br>
Dieser Gew鋒rleistungsausschluss gilt auch f黵 die IBM 
Programmlieferanten. <br>
<br>
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM 
Programmen k鰊nen ihre eigenen Gew鋒rleistungen mitliefern.<br>
<br>
IBM bietet keine technische Unterst黷zung, sofern dies 
nicht ausdr點klich angegeben ist. <br>
<br>
4. Haftungsbegrenzung <br>
<br>
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen 
Gr黱den von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM 
unabh鋘gig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch 
an IBM beruht (einschlie遧ich Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten, Fahrl鋝sigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Anspr點he 
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und 
au遝r in F鋖len der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:  
1) Personensch鋎en (einschlie遧ich Tod) und Sch鋎en an 
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Sch鋎en 
bis zu den Geb黨ren f黵 das Programm, das Grundlage des 
Rechtsanspruches ist. <br>
<br>
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch f黵 Programmlieferanten. 
Dies ist der maximale Betrag, f黵 den IBM und diese gemeinsam 
haftbar gemacht werden k鰊nen. <br>
<br>
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in 
folgenden F鋖len haftbar, auch wenn auf die M鰃lichkeit solcher 
Sch鋎en hingewiesen wurde: <br>
<br>
1. Verlust oder Besch鋎igung von Daten; <br>
<br>
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgesch鋎en; 
oder <br>
<br>
3. entgangener Gewinn, entgangene Gesch鋐tsabschl黶se, 
Ums鋞ze, Sch鋎igung des guten Namens oder Verlust erwarteter 
Einsparungen. <br>
<br>
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder 
die Begrenzung von Folgesch鋎en, so dass obige Einschr鋘kungen 
und Ausschl黶se m鰃licherweise nicht anwendbar sind.<br>
<br>
5. Allgemeines<br>
<br>
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft 
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. <br>
<br>
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen 
des geltenden Rechts ung黮tig oder undurchf黨rbar ist, sind die 
黚rigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und 
gelten weiterhin in vollem Umfang. <br>
<br>
3. Sie d黵fen das Programm nicht exportieren.<br>

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