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字号:
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<HEAD><META HTTP-EQUIV="content-type" CONTENT="text/html; charset=iso-8859-1">
<TITLE>Software License</TITLE>
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<BODY>
Internationale Nutzungsbedingungen f黵 Vorab-Releases von
Programmen <br>
<br>
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen<br>
<br>
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erkl鋜en Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gew鋒rleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,<br>
<br>
- d黵fen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und <br>
<br>
- m黶sen Sie das Programm unverz黦lich an die Stelle
zur點kgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben. <br>
<br>
"Vorab-Release" bedeutet, dass das Programm offiziell nicht
freigegeben wurde oder kommerziell nicht verf黦bar ist. Der Terminus
bedeutet nicht, dass das Programm in Zukunft offiziell freigegeben
und kommerziell verf黦bar sein wird. IBM gew鋒rleistet nicht,
dass ein Programm, falls es offiziell freigegeben und
kommerziell verf黦bar gemacht wird, mit den Vorab-Releases identisch
oder kompatibel sein wird. <br>
<br>
"IBM" steht f黵 International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft. <br>
<br>
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enth鋖t. Die Lizenzinformation des Programms
wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verf黦ung
gestellt, sie kann 黚er einen entsprechenden Systembefehl abgerufen
werden oder ist dem Programm als Brosch黵e beigelegt. Sie kann
au遝rdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. <br>
<br>
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschlie遧ich des Originals und aller vollst鋘digen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugeh鰎iges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schl黶sel sowie Dokumentationen. <br>
<br>
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person. <br>
<br>
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - L鋘derspezifische Bedingungen (sofern vorhanden)
sowie Lizenzinformationen und stellt die vollst鋘dige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen m黱dlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
k鰊nen die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder erg鋘zen. <br>
<br>
1. Berechtigung<br>
<br>
Lizenz<br>
<br>
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich gesch黷zt und lizenziert. <br>
<br>
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschlie遧iche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtm溥ig erhalten haben. <br>
<br>
Sie d黵fen 1) das Programm nur f黵 interne Bewertungs- oder
Testzwecke nutzen und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms,
einschlie遧ich einer Sicherungskopie, zur Unterst黷zung dieser Nutzung
erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten f黵
jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder
Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen
Eigentumshinweise anzubringen. <br>
<br>
Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten,
die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des
Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die
Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsma遪ahmen treffen, um
Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden
kann. <br>
<br>
Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller
Programmkopien anzulegen; und 2) gew鋒rleisten, dass das Programm
(unabh鋘gig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System
aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in 躡ereinstimmung
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird. <br>
<br>
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu 鋘dern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdr點kliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.<br>
<br>
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie
dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der
Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; 2)
wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert; oder 3)
wenn IBM das Programm kommerziell verf黦bar macht. Sie m黶sen
das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von
zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten.
W鋒rend des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgeb黨ren f黵
das Programm an. <br>
<br>
IBM kann Ihre Lizenz k黱digen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.<br>
<br>
2. Rechte an Daten<br>
<br>
Sie 黚erlassen IBM alle Rechte (inklusive aller infrage
kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und Rechtsanspr點he auf
alle Daten, Vorschl鋑e und schriftlichen Materialien, 1) die
sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die Sie der
IBM zur Verf黦ung stellen. Auf Verlangen der IBM erkl鋜en Sie
sich bereit, ein entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher
Rechte zu unterzeichnen. Keine der beiden Parteien wird der
anderen Partei die Rechte an Daten oder die als Ergebnis dieser
Vereinbarung ausgef黨rten T鋞igkeiten in Rechnung stellen. <br>
<br>
3. Gew鋒rleistungsausschluss<br>
<br>
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gew鋒rleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdr點kliche oder implizite
Gew鋒rleistung f黵 die Marktf鋒igkeit, die Eignung f黵 einen bestimmten
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das
Programm oder die technische Unterst黷zung. <br>
<br>
Dieser Gew鋒rleistungsausschluss gilt auch f黵 die IBM
Programmlieferanten. <br>
<br>
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM
Programmen k鰊nen ihre eigenen Gew鋒rleistungen mitliefern.<br>
<br>
IBM bietet keine technische Unterst黷zung, sofern dies
nicht ausdr點klich angegeben ist. <br>
<br>
4. Haftungsbegrenzung <br>
<br>
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gr黱den von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabh鋘gig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschlie遧ich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrl鋝sigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Anspr點he
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
au遝r in F鋖len der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personensch鋎en (einschlie遧ich Tod) und Sch鋎en an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Sch鋎en
bis zu den Geb黨ren f黵 das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist. <br>
<br>
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch f黵 Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, f黵 den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden k鰊nen. <br>
<br>
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden F鋖len haftbar, auch wenn auf die M鰃lichkeit solcher
Sch鋎en hingewiesen wurde: <br>
<br>
1. Verlust oder Besch鋎igung von Daten; <br>
<br>
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgesch鋎en;
oder <br>
<br>
3. entgangener Gewinn, entgangene Gesch鋐tsabschl黶se,
Ums鋞ze, Sch鋎igung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen. <br>
<br>
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgesch鋎en, so dass obige Einschr鋘kungen
und Ausschl黶se m鰃licherweise nicht anwendbar sind.<br>
<br>
5. Allgemeines<br>
<br>
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. <br>
<br>
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ung黮tig oder undurchf黨rbar ist, sind die
黚rigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang. <br>
<br>
3. Sie d黵fen das Programm nicht exportieren.<br>
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